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Betretungsverbot für Sportstätten ab 1. Mai AUFGEHOBEN!

In der heutigen Pressekonferenz verkündete Sportminister Werner Kogler, dass ua. Tennisplätze ab 1. Mai vom Betretungsverbot ausgenommen sind!

Man wolle "sowenig wie möglich einschränken, aber auch soviel wie möglich ermöglichen"

Die Fachverbände sind angehalten, entsprechende Empfehlungen abzugeben, wie der Ablauf bei der Ausübung des Sports im Hinblick auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen, Sicherheitsabstände, etc. zu erfolgen habe. Er appelierte dabei aber auch an den "Hausverstand" eines jeden Einzelnen.

Beispielsweise könnte sich der Sportminister die 10 Punkte vorstellen, die im Zuge einer großen Vereinsbefragung (Anm.: eTennis.at und tennisnet.com) ausgearbeitet worden sind und an der sich auch der SC Cagitz-Rutzing beteiligt hat. 

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Betretungsverbot für Sportstätten ab 1. Mai AUFGEHOBEN!

Hier sind die 10 Punkte, die man sich in der Praxis vorstellen könnte und den Vorgaben des Gesundheitsministeriums entsprechen würden:

  1. Einzel statt Doppel
  2. Physische Distanz beim Seitenwechsel und in der Pause einhalten
  3. Sitzbänke mit genügend Abstand positionieren
  4. Bälle im Zweifel markieren und die Berührung fremder Bälle mit der Hand vermeiden
  5. Respekt dem Spielpartner auch ohne Handshake erweisen
  6. Die Nutzung von Clubräumen und Duschen vorerst vermeiden
  7. Desinfektionsmittelspender in WC Anlagen und an zentralen Punkten der Anlage bereitstellen
  8. Pufferzonen der Spielzeiten für Risikogruppe einrichten
  9. Online Reservierung verwenden, um Aufenthalte auf der Anlage zu dokumentieren und Hot-Spot bei Belegungstafel zu vermeiden
  10. Trainingsbetrieb als Einzeltraining


Wir können nun endlich mit den Tennisplatzarbeiten beginnen und mit etwas Verspätung in die neue Tennis-Freiplatzsaison starten!!!!

Wir werden euch weiterhin über die nächsten Schritte hier auf unserer Homepage und über unsere Facebook-Seite informieren.

Wir sehen uns! Bis bald!!!!

User Image Admin, 15. April 2020