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Platzarbeiten auch vor dem 1. Mai zulässig!

Liebe Tennisgemeinde!

Unser Obmann Walter Holzleithner hat sich in Bezug auf die Zulässigkeit von Instandsetzungsarbeiten am Tennisplatz persönlich beim Herrn Bezirkshauptmann Mag. Manfred Hageneder, PMM, erkundigt. 

Es wurde mitgeteilt, dass Instandsetzungsarbeiten zur Vorbereitung des Spielbetriebs durch Vereinsmitglieder auch vor Aufhebung der Platzsperre am 1. Mai zulässig sind, sofern bei den Arbeiten ein Mindesabstand von 1 Meter eingehalten wird.

Somit steht unseren Arbeiten nichts mehr im Weg. Bitte meldet euch an und helft mit!

Platzarbeiten auch vor dem 1. Mai zulässig!
User Image Admin, 16. April 2020