News

Neue Regelung ab 19. Mai

Liebe Tennisfreunde!

Die 214. COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit Wirkung vom 19. Mai in Kraft und bringt einige Änderungen, die die Ausübung des Tennissports betreffen. 

Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr" ist. 

Die Anlage darf demnach nur mit FFP2-Maske und von Personen betreten werden, die entweder getestet, geimpft oder genesen sind (3G-Regel). Ein diesbezüglicher Nachweis ist mitzuführen und kann auch von externen Organen jederzeit kontrolliert werden, weshalb wir besonders auf eure EIGENVERANTWORTUNG setzen.

Was man ab 19. Mai darf (zusammengefasst):

  • Es darf zusätzlich zum Einzel auch Doppel im Freien, nun auch von Spielern aus vier Haushalten gespielt werden.
  • Die Hallen werden wieder geöffnet – dies ist insofern relevant, weil dadurch auch Mannschaftsmeisterschaften und Landesmeisterschaften den Betrieb aufnehmen können.
  • Gruppentraining für alle Altersgruppen bis zu einer Gruppengröße von max. 10 Personen ist wieder erlaubt.
  • Jede Form von Turnieren wird wieder gestattet.
  • Die Benützung der Duschen und des Clublokals ist ebenfalls wieder erlaubt.
Neue Regelung ab 19. Mai

Es gilt die sogenannte 3G-Regel: 


"Getestet, geimpft  oder genesen"

Als Nachweis gelten z.B.

  • ein gültiger negativer Antigen-Test oder PCR-Test
  • ein gültiger negativer Schultest
  • ein Nachweis über eine erfolgte 1. Impfung (diese muss 21 Tage zurückliegen und ist 3 Monate gültig) oder der Nachweis über eine Vollimmunisierung
  • ein behördlicher Absonderungsbescheid od. Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2 (darf nicht älter als 6 Monate sein)



Der Aufenthalt in der Anlage zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist nicht gestattet.

Hinweis:  

Die vorgeschriebene Auflage einer handschriftlich zu führenden Anwesenheitsliste ist in unserem Verein nicht erforderlich, da wir über ein elektronisches Platzbuchungssystem verfügen, wodurch im Bedarfsfall das Contact-Tracing durchgeführt werden kann.

Alle Mitglieder sind daher verpflichtet, ihre Spiele über das Online-Platzreservierungsystem zu buchen, wobei der/die tatsächliche Spielpartner*in zwingend mitzubuchen ist. Alias- oder Fremdeinträge sind nicht gestattet!

Das Betreten der Anlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist oder die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind! Personen, die geltenden Regeln missachten, sind von der Anlage zu verweisen. Auf der Tennisanlage gelten ab 19. Mai darüber hinaus aber weiterhin die bisher schon gängigen Bestimmungen und jede*r Spieler*in nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

Auf der Tennisanlage gelten ab 19. Mai darüber hinaus aber weiter die bislang gängigen Bestimmungen. Jede*r Spieler*in nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

Nähere Ausführungen zu den angeführten Nachweisen und den weiteren Bestimmungen siehe aktuelle Verhaltensregeln.


Hier gehts zu den aktuellen Verhaltensregeln, die zugleich auch als Präventionskonzept des Vereins dienen.



User Image Admin, 18. Mai 2021