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Neue Regelung ab 10. Juni

Mit 10. Juni tritt die 4. Novelle zur gültigen Verordnung inkraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt 
  • Nicht öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein 
  • Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden 
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht 
  • Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht 
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht 


Es gilt weiterhin die 3-G-Regel (getestet - genesen - geimpft). Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel ist die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen möglich.

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Neue Regelung ab 10. Juni
User Image Admin, 09. Juni 2021