Grundregel:
Über allem steht die GGG-Regelung - der Zutritt zu Sportanlagen und die Ausübung des Tennissports ist nur Personen gestattet, die geimpft, getestet oder genesen sind. Der Nachweis ist bereitzuhalten. Besucher der Anlage müssen sich auf der Anlage registrieren (mit QR-Code oder aufliegendem Formular).
Seit 1. Juli gilt weiters:
- Keine Abstandsregelung
- Keine Maske indoor (zumindest sofern der Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
- Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen