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Verpflichtende Kontaktdatenerfassung

Liebe Mitglieder,
Liebe Tennisfreunde!

Wir haben euch mit einem Newsletter über die neuen Corona-Regeln, die ab 19.5. in Kraft getreten sind, ausführlich informiert. Wie unschwer zu erkennen war, wurden uns annähernd die gleichen Auflagen erteilt, wie sie nunmehr auch im Gastronomiebereich oder bei körpernahen Dienstleistern Gültigkeit haben.

Diese Vorschriften, wie z.B. die Kontrolle der erforderlichen Nachweise beim Betreten der Anlage, stellen natürlich für Vereine, die über kein ständig anwesendes Personal verfügen, große Probleme dar. Dieser Umstand führte zu einer Flut von Beschwerden an den Österreichischen Tennisverband (ÖTV).

Verpflichtende Kontaktdatenerfassung

Aufgrund einer heute an uns ergangenen Verbands-Info sieht es nun in der Praxis so aus:

Das Betreten der Sportanlage ist ab 19.5. erlaubt, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3-G Regel). Bei Vereinstennisanlagen ohne Personal vor Ort reicht ein gut sichtbarer Aushang oder Anschlag bzw. eine Vorab-Information per Mail an die Mitglieder mit Hinweis auf diese Regel. Diese Infos sind allen Migliedern bereits zugegangen und können auch noch auf der Homepage nachgelesen werden.

Wir zählen somit auf die EIGENVERANTWORTUNG der Mitglieder und Gäste der Anlage. Haltet bitte im Fall einer behördlichen Kontrolle immer einen entsprechenden Nachweis bereit.

Personen, die die Sportstätte betreten, müssen sich selbstständig in einer Kontaktliste erfassen! 

Von dieser Verpflichtung sind folgende Personen ausgenommen:

  1. Spielerinnen u. Spieler, die über unser Online-Platzreservierungssystem einen Platz gebucht haben
  2. Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Nachwuchstraining (Trainer u. Kinder sind am Trainingsplan erfasst)
  3. Spielerinnen und Spieler der Gast- und Heimmannschaften, die aktiv an einem Meisterschaftsspiel teilnehmen (diese werden ohnehin in den Ergebnislisten namentlich erfasst).

Wir haben uns dahingehend für eine elektronische Erfassung mittels QR-Code entschieden. Ein entsprechender Aushang befindet sich im Eingangsbereich zur Anlage. Für jene Personen, die über kein Smartphone verfügen, haben wir Kontaktdaten-Erfassungsblätter aufgelegt. Diese bitte vollständig ausgefüllt in den bereitgestellten Karton einwerfen.

Folgende Kontaktdaten sind verpflichtend anzugeben:

Name, Anschrift, Telefonnummer 

sowie

Datum / Uhrzeit der Besuchsankunft und Besuchsende

Anleitung:

  1. Öffne die Kamerafunktion auf deinem Smartphone
  2. Scanne den auf der anlage ausgehängten QR-Code
  3. Trage auf unserer Kontakterfassungsseite die erforderlichen Daten ein.
  4. Nach dem Verlassen der Anlage auf den Button "BESUCH BEENDEN" drücken und damit abmelden.

Direkt-Link ohne Verwendung des QR-Codes:

https://corona-anmeldung.at/visit/sc-cagitz-rutzing


Datenschutzhinweis:

Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt und lediglich für die gegebenenfalls nötige Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verwendet. Rechtsgrundlage sind erlassene Verordnungen und Bestimmungen zur aktuellen Corona-Pandemie. Die erhobenen Daten werden vier Wochen aufbewahrt und ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Behörden weitergegeben. Als betroffene Person hat man im Hinblick auf die erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht das Recht auf Löschung dieser Daten. Hierzu man sich gerne an die Vereinsleitung wenden.

Wenn wir alle gemeinsam zusammenhalten und die Vorgaben beachten, werden wir problemlos durch die heurige Freiluftsaison kommen.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Die Vereinsleitung

User Image Admin, 19. Mai 2021