Die mit 5.3.2022 in Kraft tretende Novelle der COVID-Bundes- Verordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen (G-Nachweis oder Sperrstunde) für Sportstätten mehr
- Es gibt keine Gruppengrößenbeschränkungen für Zusammenkünfte mehr
- Verantwortliche von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und BetreiberInnen nicht-öffentlicher Sportstätten haben eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen
- Es wird weiterhin empfohlen, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (ausgenommen Sportausübung und Feuchträume)